AZ-AGZ-Schauordnung

Stand 26.04.2003

A) Allgemeines

1. Nachstehende Schaurichtlinien beruhen auf Beschlüssen von AZ-AGZ-Bundesschau-Tagungen und denen des AZ-AGZ-Gremiums.

2. Unter Aufhebung aller vorangegangenen und evtl. auch entgegenstehenden bisherigen Beschlüsse gelten die "Allgemeinen Schaurichtlinien der AZ" mit nachstehenden Ergänzungen/Änderungen.

3. Der Geltungsbereich dieser Schauordnung erstreckt sich auf Bundes-, Landes- und Ortsschauen.

B) Anmeldung zur AZ-Bundesschau

1. Eine schriftliche Anmeldung aller Großsittiche/Papageien ist Voraussetzung für die Einlieferung zur Bundesschau. Die Anmeldungen sind vollständig auszufüllen und müssen spätestens bis zum angegebenen Stichtag dem Annahmeberechtigten vorliegen.

2. Jede Anmeldung muss den Absatz: "Der Einlieferer versichert ausdrücklich, dass die von ihm zur Bundesschau angemeldeten Großsittiche/Papageien amtlich beringt sind und nicht aus einem seuchen- oder ansteckungsverdächtigen Bestand stammen" enthalten, welcher eigenhändig unterschrieben sein muss.

3. Ausnahmslos werden Anmeldungen nur dann bearbeitet und gewertet, wenn das Stand- und Kataloggeld oder der Überweisungsbeleg bei Annahmeschluss vorliegt.

4. Unrichtige, lückenhafte Anmeldungen, die nicht präzise auszuwerten sind, gehen stets zu Lasten des Anmeldenden und sind zumeist Ursache für "Falsche Klasse" - Disqualifikation. Ohne Geschlechtsangabe gemeldete Großsittiche/Papageien werden - im Falle einer Unterteilung in 1,0 und 0,1 - stets den Hähnen und solche, bei denen der Jahrgang nicht angegeben ist, den Altvögeln zugeordnet.

C) Einlieferung / Annahme

1. Die Einlieferung erfolgt zu der in der "Einladung zur Bundesschau" angegebenen Zeit. Wegen der sich daran anschließenden Vorbereitungsarbeiten des Bewertungstages muss der Annahmeschluss pünktlich erfolgen.

2. Die Einlieferer legen bei der Einlieferung eine Durchschrift/Kopie des Anmeldeformulares vor, welches nunmehr - im Gegensatz zum eingesandten Original - die volle Ringnummer des Vogels enthalten muss.

3. Die Durchführung der Annahme erfolgt von den AZ-AGZ-Verantwortlichen und den ehrenamtlichen Helfern.

D) Auf- und Abstieg auf Lands-/ Bundesschauen

Es gelten für Großsittiche/Papageien folgende Ausstellerstufen:

Züchter-Stufe (Z-Stufe)
Fortgeschrittenen-Stufe (F-Stufe)

Aufstieg:

Es muss a) und b) erfüllt sein!

a) Der Aufstieg zur F-Stufe erfolgt, wenn ab Bundesschau 1997 mindestens sechs Klassensiege mit Gold-Medaillen oder insgesamt acht Medaillen, davon mindestens zwei auf Bundesschauen, errungen wurden.

b) Der Aussteller hat auf je zwei Bundes- und Landesschauen ausgestellt.

Die Landessieger-Medaille ist einer Bundesschau-Gold-Medaille, die Landesgruppensieger-Medaille einer Bundesschau Silber- oder Bronzemedaille gleichzusetzen.


Sofern zur nächsthöheren Aussteller-Stufe aufgestiegen, kann – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesschauen - nicht mehr in der niedrigeren Stufe ausgestellt werden.

Abstieg:

a) Wenn ein Aussteller der F-Stufe ab Schausaison 1992 vier Jahre hintereinander auf Bundesschauen nicht mehr ausgestellt hat steigt er ab.

b) Wenn ein Aussteller der F-Stufe ab Schausaison 1992 vier Jahre hintereinander auf Landesschauen nicht mehr ausgestellt hat steigt er ab

Wird danach erneut ausgestellt, ist auf Bundes- und Landesschauen wieder in der niedrigsten Stufe zu beginnen.

Alle bisher errungenen Bundes- und Landesschaumedaillen werden für einen erneuten Aufstieg nicht mehr gewertet.

Dies gilt auch für alle AZ-AGZ-Zuchtrichter.

Zusatz: Wer nach vorgenannter Regel 15 Jahre der F-Stufe angehört, steigt nicht mehr ab.

E) Schauklassen-Einteilung und Zusammenlegung

Die AZ-AGZ-Schauklasseneinteilung und die Erstellung der Plazierungslisten wird von den AZ-AGZ-Verantwortlichen vorgenommen. Sofern AZ-AGZ-Verantwortliche auf der Bundesschau als Zuchtrichter amtieren, sind sie von dieser Verpflichtung zu entbinden. Bezüglich der Inanspruchnahme freiwilliger Helfer bestehen hier keine Bedenken.

Bei entsprechender Beschickung ist nach Geschlechtern zu unterteilen. Die Schauklassen der Hähne erhalten dann die zusätzliche Bezeichnung "1,0", die der Hennen "0,1". (so z.B. Schauklasse 441/1 - 1,0 oder 441/1 - 0,1)

Nicht ausgefärbte Jungvögel können nur bis zum Klassensieger kommen.

Vorstehende Unterteilungen der Schauklassen dürfen immer nur dann vorgenommen werden, wenn sich dadurch mindestens wieder zwei volle Schauklassen (je 7 Käfige von mind. 2 Ausstellern) ergeben. So darf z.B. die Unterteilung einer Schauklasse von 10 Hähnen und 6 Hennen nicht erfolgen.

Bei der Bundesschau erfolgt grundsätzlich keine Zusammenlegung von Schauklassen.

Bei geringerer Beschickung auf sonstigen Schauen sind Schauklassen wie folgt zusammenzulegen:

a) Zusammenlegung von Schauklassen ist nur auf Landes- und Ortsschauen zulässig.


b) Zusammenlegung darf nur innerhalb derselben Bundesgruppe erfolgen. (festgelegte Gruppen)

c) Zusammenlegung voller Schauklassen ist nicht zulässig.

d) Eine volle Schauklasse darf nicht mit einer nicht vollen Klasse zusammengelegt werden.

e) Die Schauklasse ist voll, sofern darin 7 Vögel von mind. 2 Ausstellern gemeldet sind und dafür die Zahlung des Stand- und Kataloggeldes erfolgt ist / nachgewiesen wurde.

F) Großsittich- Papageien-Käfige / Gitter

Bild Käfig siehe AZ-AGZ-Standard

Maße der einzelnen Käfigtypen (mm)

 

  Käfigtyp 0 I II III
a Käfig-Tiefe 165 245 245 305
b Käfigdeckel von der. Vorder- zur Hinterkante 140 205 205 260
c Käfig-Höhe 307 400 460 610
d Käfig-Breite 356 465 510 620
e Höhe der Vorderleiste einschl. Boden 76 100 110 130
f Abstand zwischen den Sitzstangen 114 145 180 200
g Abstand der Sitzstangen zu den Seitenteilen 121 160 175 210
h Länge des Griffstücks im Käfigdeckel 100 125 130 130
i Abstand der Sitzstangen zum Käfigboden 140 170 190 270
j Abstand des Griffstückes zu den Seitenteilen 128 170 190 245
k Breite des Griffstückes 35 35 35 40
l Griffstück-Abstand von der Deckelhinterkante 39 85 85 110
m Abstand der Türunterkante zum Käfigboden 98 60 100 140
n Türbreite 85 115 140 140
o Türhöhe 95 115 200 200
p Abstand der Schräge zur Deckeloberseite 76 90 95 110
q Abstand der Tür zur Käfigrückwand 39 65 80 85
r Länge der Sitzstangen einschl. Rosetten 114 180 180 230
s Stärke der Sitzstangen 14 22 22 30
t Rosetten-Durchmesser 32 40 40 50
u Rosetten-Stärke 14 20 20 25

Alle vorstehenden Maße verstehen sich von außen - oben und/oder unten, rechts und/oder links - gemessen. Bei der Anbringung der Sitzstangen ist stets von der Mitte derselben auszugehen.

1. Folgende Großsittich-Papageien-Käfige sind zugelassen:

a) Typ 0 = Kleiner Großsittich-/Papageien-Käfig (WS-Käfig)

Außenmaße über alles: Breite 356 mm, Höhe 307 mm, Tiefe 165 mm. Sitzstangen mit/ohne Rosetten, die waagerecht und gleichmäßig anzubringen sind. Material: 8 mm Sperrholz, Rückwand 4 mm stark. Vordere obere Ecken der Seitenteile mit einem Radius von 20 mm abgerundet.

b) Typ I = Normaler Großsittich-/Papageien-Käfig

Außenmaße über alles: Breite 465 mm, Höhe 400 mm, Tiefe 245 mm. Sitzstangen mit Rosetten - auf ausdrückliche Wunschbestellungen und bei Eigenbau auch ohne Rosetten - die waagerecht und gleichmäßig einzubauen sind. Das Griffstück soll genau in der Deckelmitte liegen, um ein Abkippen des Käfigs zu verhindern. Der kleine Käfig kann diesbezüglich infolge erheblichen Größen-/ Gewichtsunterschiedes nicht als Richtschnur angesehen werden. Material 8 mm Sperrholz, Rückwand 4 mm Sperrholz oder Hartfaser, Vorderleiste 12 mm stark.

c) Typ II = Mittlerer Großsittich-/Papageien-Käfig

Außenmaße über alles: Breite 510 mm, Höhe 460 mm, Tiefe 245 mm. Material: 10 mm Sperrholz, Vorderseite 12-15 mm stark. Rückwand, Griffstück, Sitzstangen/Rosetten wie unter Typ I.

d) Typ III = Großer Großsittich-/Papageien-Käfig

Außenmaße über alles: Breite 620 mm, Höhe 610 mm, Tiefe 305 mm. Material und Vorderleiste wie bei Typ II, Rückwand, Griffstück, Sitzstangen/Rosetten wie unter Typ I.

e) Käfigfarbe

Die Farbe aller Käfig-Typen ist innen weiß und außen schwarz.

f) Allgemeines

Alle bisherigen Großsittich-/Papageien-Käfige - auch solche mit einem für den Wassernapf vorgesehenen Türchen im Vorderteil usw. - bleiben weiterhin anerkannt, sofern sie ansonsten der Originalbauart entsprechen. Käfige, die mehr als nur geringfügig von den Vorschriften abweichen (besonders Sitzstangenhöhe /Stärke usw.) sowie solche, die über Gebühr verschmutzt, vergilbt und/oder infolge unsachlicher Einpassung der Gitter Verletzungsgefahren erkennen lassen, werden von der Bewertung ausgeschlossen bzw. schon bei der Annahme abgewiesen.

2. Großsittich-/Papageien-Käfiggitter sind wie folgt zugelassen

a) Typ 0 = für den kleinen Großsittich-/Papageien-Käfig

21 Stäbe - 2 mm Durchmesser, Abstand von Stabmitte zu Stabmitte ca. 16-17 mm, vom unteren zum mittleren Querstab ca. 60 mm. Der dritte Stab von links/rechts und der Mittelstab sind durchgehend.

22 Stäbe - Maße und Abstand wie bei 21 Stäben, doch zu den 3. Stäben von links / rechts ist der 11. Stab von rechts (von außen gesehen) durchgehend.

b) Typ 1 = für den normalen Großsittich-/Papageien-Käfig

22 Stäbe - 3,5 mm Durchmesser, Abstand von Stabmitte zu Stabmitte 20-21 mm, vom unteren zum mittleren Querstab ca. 55 mm, neben dem 3. von links/rechts ist der 11. Stab von rechts durchgehend.

23 Stäbe - Maße und Abstand wie bei 22 Stäben, jedoch durchgehender Mittelstab.

c) Typ II = Mittlerer Großsittich-/Papageien-Käfig

25 Stäbe - 4,0 mm Durchmesser, Abstand von Stabmitte zu Stabmitte 20-21 mm, vom unteren zum mittleren Querstab ca. 60 mm, der 3. Stab von rechts/links und der Mittelstab sind durchgehend.

26 Stäbe - Maße und Abstand wie bei 25 Stäben, zu den 3. Stäben von links/rechts ist der 13. Stab von rechts durchgehend.

d) Typ III = Großer Großsittich-/Papageienkäfig

30 Stäbe - 4,0 mm Durchmesser, Abstand von Stabmitte zu Stabmitte ca. 20-21 mm, vom unteren zum mittleren Querstab ca. 120 mm. Der 3. Stab von links/rechts und der 15. Stab von rechts sind durchgehend.

31 Stäbe - Maße und Abstand wie bei 30 Stäben, der 3. von links/rechts sowie der Mittelstab durchgehend.

e) Gitter-Einbau:

Alle Käfig-Gitter, die einen Stab weniger haben, sind so einzupassen, dass zwischen den ersten Gitterstäben rechts/links und dem jeweiligen Seitenteil ein gleichmäßig freier Abstand entsteht.

Bei den Gittern, die einen Stab mehr aufweisen, müssen die äußeren Stäbe scharf an den jeweiligen Seitenteilen anliegen, um jegliche Verletzungsgefahren für den Vogel auszuschließen, wie sie auf der anderen Seite aber die inneren Kanten der Seitenteile vor einem starken Nagebedürfnis verschiedener Großsittich-/Papageienarten schützen.

f) Die Gitterfarbe ist glänzend weiß oder Edelstahl-matt.

G) Wassernäpfe

Ab Schausaison 2002 dürfen bei der AZ-AGZ ausschließlich Trinkröhrchen mit weißem Fuß und Halterung aus weißem Kunststoff oder Edelstahl bei Käfig Typ 0, I und II verwendet werden.

Außer bei Nahrungsspezialisten (z.B. Loris) sind keine anderen Trinkgefäße mehr zugelassen. Bei Käfig Typ III sind im Bedarfsfall weiße Einhängenäpfe oder Edelstahlnäpfe zugelassen.

Die Trinkröhrchen sind zwischen dem dritten und vierten Stab links am Gitter zu befestigen.

H) Futter

1. Ausreichend und gutes Großsittich-/Papageien-Futtergemisch, der jeweiligen Art entsprechend, auf dem Käfigboden (ca. 3 - 4 cm). Das Futtergemisch kann etwa 10% Hafer/Weizen enthalten. Bezüglich Kolbenhirse bestehen keinerlei Bedenken, Sand ist bis zu 10% der Futtermenge zugelassen.

2. Vorstehendes gilt nicht für Loris und ähnliche Arten. Diese sind mit artgerechtem Futterbrei und Obst zu versorgen, wie der Käfig auch entsprechende Einstreu enthalten kann.

I) Käfig-Besetzung/Ringe

Großsittich-/Papageien-Einzelvögel werden in nachstehend aufgeführten Käfigen ausgestellt:
 

1. Die Arten der Bundesgruppen 1, 2, 8, 9, 10, 16, 17 und 18 sowie ähnliche Vögel dieser Größenordnung aus den Gruppen 11, 20 (z.B. Aymara-/Katharinasittiche) und 14, 20 (z.B. Blaukrönchen, Schön-/Veilchenloris) nur im „Kleinen Großsittich-/Papageien-Käfig“.

2. Großsittiche der Bundesgruppen 3 (bis zur Größe von Prachtrosella / Blaßkopf), 4, 5, 6, 19, 20 sowie ähnliche Vögel dieser Größenordnung aus den Gruppen 11, 20 (z.B. Jendaya-/ Mönch-/ Sonnen-/ Rotschwanzsittiche) 14, 20 (z.B. Rotbauchpapageien) im "Normalen Großsittich-/Papageien-Käfig".

3. Alle weiteren Großsittiche der Bundesgruppe 3 (ab Pennant/Adelaide), den Bundesgruppen 7 (Edelsittiche, außer Großer Alexandersittich), 11, 20 (z.B. Nandaysittiche), 12, 13, 20 (z.B. alle Ringsittiche, Berg-/Barraband-/ Princes of Wales-/ Rotkappen-/ Rotflügelsittiche, 14, 10 (z.B. Gelbmantel-/ Frauenloris), 15, 20 ( z.B. kleine Amazonen, Timneh-Graupapagei), im "Mittleren Großsittich-/Papageien-Käfig".

4. Alle anderen größenmäßig über die unter 3. hinausgehenden Großsittich-/Papageien-Arten (z.B. Große Alexander-/ China-/ Felsen-/ Königssittiche, Aras, Graupapageien - außer Timneh - Kakadus, Blaustirnamazonen usw.) im "Großen Großsittich-/Papageien-Käfig".

5. In allen Ausstellerstufen der AZ-AGZ sind in Konkurrenz um Bundessieger und AZ-AGZ-Medaillen nur Selbstzuchtvögel zugelassen, die einen geschlossenen, größenmäßig vorgegebenen Ring (AGZ oder von der AZ/AGZ anerkannt) des ausstellenden Mitgliedes tragen. Alle weiteren Ringe - ob Plastik oder Metall – werden als Kennzeichnung angesehen und führen zur Disqualifikation.

Letzteres gilt auch für solche Ringe, die seitens der AZ nicht anerkannt sind.

J.) Zuchtrichter / Bewertung

1. Die Festlegung der GS-Zuchtrichter zur AZ-Bundesschau erfolgt durch den AZ-AGZ-Obmann nach Absprache mit seinen Stellvertretern.

2. Grundsätzlich wird jeder amtierende GS-Zuchtrichter in einem eigenständigen Aufgabenbereich tätig und zeichnet dafür verantwortlich.

3. Werden in einer Bundesgruppe mehrere Zuchtrichter tätig, ermitteln sie gemeinsam den Bundesgruppen-Sieger.

4. Die Ermittlung der Bundessieger "Sonstige Großsittiche/Papageien", „Australische Sittiche“, „Agapornis/Forpus" und "Mutationen" erfolgt durch alle amtierenden Zuchtrichter.

5. Alle amtierenden Zuchtrichter sind an die AZ-AGZ-Bewertungsrichtlinien gebunden.

6. Die Bewertung erfolgt nach dem Platzierungssystem, ausschließlich vom 1. bis 7. Platz, gegebenenfalls mit kurzer Anmerkung in Stichworten.

7. Zu jeder Schauklasse liegt eine Platzierungsliste bereit, die nach erfolgter Bewertung vom amtierenden Zuchtrichter zu unterzeichnen ist. Änderungen in derselben können nur persönlich und nur durch Streichungen vorgenommen werden und sind einzeln mit dem Namenszeichen zu versehen.

8. Sofern an der Bewertung Hilfszuchtrichter teilnehmen, sind diese der zur Verfügung stehenden Zeit entsprechend zu schulen.

9. Brauchbare Bewertungsregale und Kräfte für den Transport zu und von den Regalen sind vom Schauausrichter - bei der AZ-Bundesschau von der Arbeitsgemeinschaft - entsprechend bereitzuhalten.

10. Bei der Bewertung befinden sich direkt vor den Schauklassen nur die amtierenden Zuchtrichter und die teilnehmenden Hilfszuchtrichter. Ansonsten ist die Einhaltung eines erkennbaren Abstandes geboten.

K) Klassen-/Gruppensieger

Bei der AZ-AGZ kommen folgende Gruppensieger-Titel zur Vergabe:

Wildfarben:

Schönsittich wildfarbig

Glanzsittich wildfarbig

Schmucksittich wildfarbig

Feinsittich wildfarbig

Sonstige Neophemen wildfarbig

Bourkesittich wildfarbig

Prachtrosella wildfarbig

Stanleysittich wildfarbig

Blasskopfsittich wildfarbig

Pennantsittich wildfarbig

Sonstige Plattschweifsittiche wildfarbig

Nymphensittich wildfarbig

Singsittich wildfarbig

Vielfarbensittich wildfarbig

Rotsteißsittich wildfarbig

Gelbsteißsittich wildfarbig

Hoodedsittich wildfarbig

Sonstige Psephotus wildfarbig

Springsittich wildfarbig

Ziegensittich wildfarbig

Sonstige Laufsittiche wildfarbig

Halsbandsittich wildfarbig – asiatischer

Pflaumenkopfsittich wildfarbig

Halsbandsittich wildfarbig - afrikanischer

Rosenbrustbartsittich wildfarbig

Chinasittich wildfarbig

Alexandersittich wildfarbig

Taubensittich wildfarbig

Schwarzkopf Edelsittich wildfarbig (himalayana)

Agapornis fischeri wildfarbig

Agapornis personatus wildfarbig

Agapornis nigrigenis wildfarbig

Agapornis lilianae wildfarbig

Agapornis taranta wildfarbig

Agapornis canus wildfarbig

Sonstige Agapornis wildfarbig

Blaubürzel – Sperlingspapagei wildfarbig

Blaugenick – Sperlingspapagei wildfarbig

Augenring - Sperlingspapagei wildfarbig

Gelbgesicht – Sperlingspapagei wildfarbig

Blauflügel – Sperlingspapagei wildfarbig

Grünbürzel – Sperlingspapagei wildfarbig

Sonstige Sperlingspapageien wildfarbig

Mönchsittich wildfarbig

Aymarasittich wildfarbig

Zitronensittich wildfarbig (aurifrons)

Schmal- und Dickschnabelsittiche wildfarbig

Katharinasittich wildfarbig

Grünwangen – Rotschwanzsittich wildfarbig

Braunohrsittich wildfarbig

Sonstige Pyrrhura-Arten wildfarbig

Sonstige Aratinga-Arten wildfarbig

Sonstige Südamerikanische Sittiche wildfarbig

Rotflügelsittich wildfarbig

Königssittich wildfarbig

Ringsittich wildfarbig – australisch

Rotkappensittich wildfarbig

Sonstige Australische Sittiche wildfarbig

Princess of Wales wildfarbig

Bergsittich wildfarbig

Barrabandsittich wildfarbig

Loris wildfarbig

Schwalbensittich wildfarbig

Fledermaus- und Feigenpapagei wildfarbig

Langflügelpapageien wildfarbig

Graupapageien wildfarbig

Kakadus wildfarbig

Amazonen wildfarbig

Blaustirnamazonen wildfarbig

Aras wildfarbig

Sonstige Papageien wildfarbig

Mutationen

Schönsittich Mutationen

Glanzsittich Mutationen

Schmucksittich Mutationen

Feinsittich Mutationen

Bourkesittich rosa

Bourkesittich Mutationen

Sonstige Neophemen Mutationen

Agapornis fischeri Mutationen

Agapornis personatus blau

Sonstige Agapornis personatus Mutationen

Agapornis nigrigenis Mutationen

Sonstige Agapornis Mutationen

Blaugenick Sperlingspapagei Mutationen

Augenring und sonstige Sperlingspapagei Mutationen

Agapornis roseicollis dunkelgrün

Agapornis roseicollis olivgrün

Agapornis roseicollis zimt

Agapornis roseicollis australisch zimt

Agapornis roseicollis Lutino

Agapornis roseicollis pastellgelb, gelbgesäumt und pastellweiß, weißgesäumt

Agapornis roseicollis Schecken Grünreihe

Agapornis roseicollis Schecken Blaureihe

Agapornis roseicollis Orangemaske hellgrün

Agapornis roseicollis Orangemaske dunkel- und olivgrün

Agapornis roseicollis Orangemaske Mutationen

Agapornis roseicollis pastellblau

Agapornis roseicollis dunkelpastellblau, pastellmauve, pastellalbino

Agapornis roseicollis Weißmasken

Agapornis roseicollis violett

Agapornis roseicollis sonstige Mutationen

Nymphensittich zimt

Nymphensittich Lutino

Nymphensittich grau geperlt

Nymphensittich Zimt geperlt und Lutino geperlt

Nymphensittich grau Schecke

Nymphensittich grau Perlschecke

Nymphensittich Schecke zimt und Perlschecke zimt

Nymphensittich grau Weißkopf, zimt Weißkopf, Albino Weißkopf, grau Weißkopf Schecke, zimt Weißkopf Schecke

Nymphensittich grau Weißkopf geperlt, zimt Weißkopf geperlt, grau weißkopf Perlschecke, zimt Weißkopf Perlschecke und sonstige Nymphensittich Mutationen.

Prachtrosella, Pennantsittich und sonstige Plattschweifsittich Mutationen

Singsittich pastellgelb, sonstige Singsittiche u. sonstige Psephotus Mutationen

Springsittich, Ziegensittich und sonstige Laufsittich Mutationen

Halsbandsittich Lutino

Halsbandsittich blau

Halsbandsittich Albino, zimt und grau

Sonstige Halsbandsittich und Edelsittich Mutationen

Katharinasittich blau und dunkelblau

Sonstige Katharinasittich Mutationen

Mönchsittich und sonstige südamerikanische Sittich Mutationen

Sonstige Australische Sittich Mutationen

Princess of Wales blau, Lutino und sonstige Prachtsittich Mutationen

Loris und ähnliche Mutationen

Großpapageien Mutationen

1. Alle Klassenersten - auch die der zusammengelegten Klassen - werden Klassensieger, sofern in der jeweiligen Schauklasse 7 Käfige von mind. 2 Ausstellern enthalten sind. Sie erhalten eine AZ-AGZ-Goldmedaille.

Näheres zur Medaillenvergabe in den Schauklassen siehe "Allgemeine Schaurichtlinien der AZ Punkt A-b)".

2. Die Klassensieger und die Ersten der nach alledem nicht vollen Schauklassen der Aussteller-Stufen - bei zusammengefassten Klassen auch der beste Großsittich/Papagei einer Art/Rasse/Mutation - konkurrieren gegeneinander um den Gruppensieger.

3. Gruppensieger kann auch nur ein Vogel werden, wenn der amtierende Zuchtrichter ihm mindestens das Prädikat „gut“ zugesteht.

L) Bundesgruppensieger

Bei der AZ-AGZ kommen folgende Bundes-Gruppensieger-Titel zur Vergabe:

Bundesgruppensieger Wildfarbig

Neophemen

Bourkesittiche

Plattschweifsittiche

Nymphensittiche

Psephotus

Laufsittiche

Edelsittiche

Agapornis Verschiedene

Agapornis fischeri

Agapornis personatus

Agapornis roseicollis

Sperlingspapageien

Südamerikanische Sittiche

Sonstige Australische Sittiche

Prachtsittiche

Loris und ähnliche Arten

Mittlere-/ Großpapageien

Bundesgruppensieger Mutationen

Neophemen und Bourkesittiche

Agap. versch. u. Sperlingspapageien

Agapornis roseicollis

Nymphensittiche

Alle übrigen Sittiche u. Papageien

Alle Gruppensieger konkurrieren innerhalb der jeweiligen Bundesgruppe um den Bundesgruppensieger. Bundesgruppensieger kann ein Großsittich/Papagei werden, wenn der amtierende Zuchtrichter ihm das Prädikat „gut“ zugesteht.

M) Bundessieger

Bei der AZ-AGZ kommen folgende Bundessieger-Titel zur Vergabe:

Bundessieger Sonstige Großsittiche / Papageien

Bundessieger Australische Sittiche

Bundessieger Agapornis / Forpus

Bundessieger Mutationen

1. Alle Bundesgruppensieger gehen in Konkurrenz um den betreffenden Bundessieger. So konkurrieren die Sieger der Bundesgruppen 6, 7, 11, 14 und 15 um den "Bundessieger sonstige Großsittiche/Papageien", die der Bundesgruppen 1, 2, 3, 4, 5, 12 und 13 um den „Bundessieger Australische Sittiche, die der Bundesgruppen 8, 8/1, 8/2, 9 und 10 um den "Bundessieger Agapornis/Forpus" und die Bundesgruppen 16, 17, 18, 19 und 20 um den "Bundessieger Mutationen".

Alle vier erhalten die AZ-Bundessieger-Medaille mit entsprechender Gravur gemäß Ziff. 7 (Medaillen usw.) Absatz 2 und 5 der "Allgemeinen Schaurichtlinien der AZ".

2. Bundessieger dürfen zusätzlich keine Bundesgruppensieger - und/oder AZ-AGZ-Medaille erhalten.

N) Pokale / Ehrenpreise

Die der AZ-AGZ gestifteten Pokale, Ehren-/Sachpreise werden vor der Bewertung - nach Absprache zwischen Obmann und Stellvertretern - gerecht auf Einzelvögel, Schauklassen, Schaugruppen usw. verteilt, sofern sie vom Stifter nicht bereits vorbestimmt sind.

O) Beste Gesamtleistung Großsittiche/Papageien

1. Die beste Gesamtleistung Großsittiche/Papageien wird nach Bewertungsabschluss von den AZ-AGZ-Verantwortlichen/Helfern errechnet. Sofern vorhanden, werden dafür ein Wanderpokal und/oder Ehren-/Sachpreise vergeben.

2. Zur Errechnung - die nach Punkten erfolgt - werden zunächst die besten 5 Großsittiche/Papageien des Ausstellers herangezogen. Bei Punktgleichheit der nächste Vogel usw. bis zur Entscheidung. Der Errechnung liegt nachstehende Punktskala zugrunde:

 

Bundessieger = 8 Punkte
Bundesgruppensieger = 6 Punkte
Gruppensieger = 4 Punkte
Klassensieger = 3 Punkte
2. Platz - Silber Medaille = 2 Punkte
3. Platz - Bronze Medaille = 1 Punkte

Jeder Großsittich/Papagei darf in der Wertung nur einmal enthalten sein.

P) AZ-Landesschauen

1. Vorstehende Richtlinien gelten für AZ-Landesschauen entsprechend.

2. Die Belange der AZ-AGZ und ihres Schauwesens werden vom AGZ-Gremiumsdelegierten wahrgenommen.

3. Die Ermittlung der Landessieger/Landesgruppensieger erfolgt analog zur Bundesschau.

4. Alle Klassensieger (auch die der zusammengefassten Klassen) und die ersten der nach alledem nicht vollen Klassen konkurrieren innerhalb der jeweiligen Bundesgruppe direkt um den Gruppensieger.

5. Landesgruppensieger kann ein Großsittich/Papagei ohne Ausnahme nur dann werden, wenn die Voraussetzungen gemäß Punkt "L" - Bundesgruppensieger - letzter Absatz - vollauf erfüllt sind.

6. Landessieger/Landesgruppensieger werden analog der Bundesschau mit entsprechenden Medaillen (Näheres siehe unter "B" Ziff. 10 der "Allgemeinen Schaurichtlinien der AZ" ausgezeichnet.

7. Gleich der Bundesschau entfällt auch auf Landesebene die Weitergabe der Klassensieger-Medaillen.

Q) Ortsschauen

1. Die Bewertung von Großsittichen/Papageien erfolgt grundsätzlich durch einen anerkannten/geprüften AGZ-Zuchtrichter.

2. Großsittiche/Papageien werden auf Ortsschauen nach dem Prädikatsystem mit Kommentar bewertet. Gegen eine kombinierte Bewertung (Platzierungs-/ Prädikatsystem) bestehen keine Bedenken. Hierbei sollte jedoch der Kommentar nicht voll entfallen.

3. Mängel an Großsittich/Papageien-Käfigen sind dem Aussteller bereits auf der Ortsschau zumindest aufzuzeigen. Vor Abstellung der Mängel sollten beanstandete Käfige nicht zur Bundes-/Landesschau gelangen.

4. AGZ-Hilfszuchtrichter können nur durch anerkannte/geprüfte AGZ-Zuchtrichter geschult werden.

Mitwirkung von Hilfszuchtrichtern geht nicht zu Lasten des betreffenden Schauveranstalters. Sie bedarf daher keiner Erlaubnis, doch erscheint eine rechtzeitige Kenntnisgabe angezeigt. Sollten außergewöhnliche Gründe seitens einer Ortsgruppe einen Ablehnungsfall hervorrufen, sind diese dem AZ-AGZ-Obmann mitzuteilen.